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vie-politique.fr

Methodik

Was die Daten belegen können und was nicht. Diese Seite ist Teil des Produkts: ohne sie wären die Zahlen der Website nicht zitierfähig.

Warum nicht jede Abstimmung gleich viel wert ist

Die Nationalversammlung hielt zwischen 2017 und 2026 19 114 öffentliche Abstimmungen ab. Die meisten enthalten keinerlei Positionsinformation: die mediane Beteiligung liegt bei 106 von 577 Stimmberechtigten, die Mehrheit betrifft einen einzelnen, in wenigen Minuten behandelten Änderungsantrag.

Die Website berücksichtigt daher 2 623 Abstimmungen nach zwei sich ergänzenden Regeln. Erstens wird eine Abstimmung unabhängig von der Beteiligungszahl berücksichtigt, wenn sie über die Annahme eines gesamten Textes, einen Einzelartikel, einen Verfahrensantrag oder einen Entschließungsantrag entscheidet: die Stimme der anwesenden Abgeordneten bleibt real, selbst wenn der Ausgang von vornherein feststeht und andere sich enthalten oder fernbleiben. Zweitens werden bei allen anderen Abstimmungen — der überwiegenden Mehrheit, einzeln behandelten Änderungsanträgen — nur jene berücksichtigt, an denen mindestens 350 Personen teilnahmen: darunter sagt die Abstimmung fast über niemandes Position etwas aus. In beiden Fällen wird eine Abstimmung verworfen, bei der der Saal nahezu leer war (weniger als 30 Teilnehmende): niemand war anwesend, damit die Abstimmung etwas bedeuten könnte.

Abwesenheit ist keine Position — Enthaltung schon

Nicht abzustimmen kann Abwesenheit, erteilte Stimmübertragung oder fehlende Betroffenheit bedeuten. Die Website zeigt daher keine Anwesenheitsquote: bei einer derart niedrigen medianen Beteiligung wäre eine solche Prozentzahl massiv irreführend.

Die Enthaltung ist anders: sie ist eine eigenständige Abstimmungsposition, abgegeben von einer anwesenden Person, die sich ausdrücklich weder für noch gegen etwas entscheidet. Die Website unterscheidet sie daher von Abwesenheit und zeigt sie als eines von drei möglichen Ergebnissen einer aussagekräftigen Abstimmung, gleichrangig mit Ja und Nein.

Viel einreichen heißt nicht, viel vorzuschlagen

Die massenhafte Einreichung von Änderungsanträgen ist eine bekannte Obstruktionstaktik. Ein einziger Text zog über 2.400 Änderungsanträge einer einzigen Fraktion auf sich. Deshalb wird die Zahl eingereichter Änderungsanträge nie ohne die Zahl angenommener gezeigt — beide Ranglisten sind oft gegenläufig.

Zudem werden 44 % der Änderungsanträge nie beraten. Die angezeigte Annahmequote bezieht sich nur auf tatsächlich behandelte Anträge.

Auf Fraktions- und Parteiseiten gilt derselbe Grundsatz auf kollektiver Ebene: der Anteil der Änderungsanträge einer Fraktion, der sich auf ihren meistgeänderten Text konzentriert, wird neben der Annahmequote veröffentlicht, nie allein. Eine stark auf wenige Texte konzentrierte und selten angenommene Einreichung ist die arithmetische Signatur einer Obstruktionstaktik; eine auf viele Texte verteilte und wirksamere ist eine andere. Die Website berechnet beide Zahlen und veröffentlicht sie nebeneinander — sie bewertet keine Fraktion anstelle der Leserschaft.

Fraktion und Partei sind zweierlei

Der Referenzdatensatz unterscheidet die Fraktion (die im Parlament vertretene Formation) von der Partei. Eine Person kann der einen angehören, ohne in der anderen zu sitzen, und Fraktionen setzen sich im Laufe einer Legislaturperiode neu zusammen. Die Website bewahrt diese Unterscheidung überall, einschließlich der Farbcodierung.

Eine Abstimmung sagt vor allem etwas über eine Fraktion

Der Abstimmungszusammenhalt der Fraktionen reicht von 96 % bis nahezu 100 %. Zu wissen, wie jemand abgestimmt hat, sagt also vor allem, welcher Fraktion die Person angehört. Deshalb stehen eingereichte Änderungsanträge — die ein individuelles Signal tragen — neben den Abstimmungen.

Was noch nicht erledigt ist

Die Identitätsauflösung zwischen Quellen (Nationalversammlung, Senat, HATVP) ist nicht abgeschlossen: dieselbe Person kann doppelt erscheinen, manche Zuordnungen sind unvollständig. Keine Zusammenführung erfolgt automatisch — jede erfordert eine protokollierte, reversible menschliche Prüfung.

Der Umfang erstreckt sich auf die Nationalversammlung (Mandate, Abstimmungen, Änderungsanträge) und seit dem 30.08.2026 auf die 348 aktuell amtierenden Senator·innen — in jedem Fall Mandat und politische Fraktion; seit dem 31.08.2026 zusätzlich Abstimmungen zu aussagekräftigen Abstimmungen und Fraktionszusammenhalt (2.157 öffentliche Abstimmungen des Senats seit 2017, dieselbe Methode wie bei der Nationalversammlung, siehe oben), Änderungsanträge im Plenum (96.563 seit Juli 2017 erfasste Änderungsanträge, die 340 der 348 Senator·innen abdecken — Ausschuss-Änderungsanträge bleiben außerhalb des Umfangs) sowie ein Link zur HATVP-Erklärung für 348 von 348 Senator·innen. Dieser letzte Link wird durch einen Namensabgleich mit dem öffentlichen Verzeichnis der HATVP gefunden, anders als der direkte Link, den die Nationalversammlung selbst für ihre Abgeordneten angibt: jede Seite nennt die tatsächlich genutzte Quelle, nie standardmäßig dieselbe. Ist dieselbe Person bereits auf Seiten der Nationalversammlung dokumentiert, führt diese Website die beiden Quellen nie automatisch zusammen (unverhandelbare Regel): ihre bestehende Seite wird um ihre Senatsdaten ergänzt, niemals verdoppelt. Das nationale Verzeichnis der Mandatsträger·innen ist archiviert, aber auf den Seiten noch nicht ausgewertet. Seit dem 01.09.2026 erstreckt sich der Umfang auch auf die 81 aktuell amtierenden französischen Mitglieder des Europäischen Parlaments — Mandat, europäische politische Fraktion, angegebene nationale Partei und X-Konto, sofern bekannt (52 von 81); noch keine Abstimmungen oder Plenarreden, da die API des Europäischen Parlaments diese nicht direkt nutzbar bereitstellt.